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   OLG Brandenburg, 13.01.2015 - 9 UF 24/14   

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https://dejure.org/2015,358
OLG Brandenburg, 13.01.2015 - 9 UF 24/14 (https://dejure.org/2015,358)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.01.2015 - 9 UF 24/14 (https://dejure.org/2015,358)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. Januar 2015 - 9 UF 24/14 (https://dejure.org/2015,358)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis des mitsorgeberechtigten Vaters zur Untersagung der Kontaktaufnahme zu seinem Kind gegenüber Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis des mitsorgeberechtigten Vaters zur Untersagung der Kontaktaufnahme zu seinem Kind gegenüber Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kontaktverbot: Vater verbietet Nachbarin den Kontakt zum Kind

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Untersagung der Kontaktaufnahme zum Kind vom Sorgerecht umfasst

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Untersagung der Kontaktaufnahme zum Kind vom Sorgerecht umfasst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 581
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 20.05.2015 - 9 UF 5/15

    Versorgungsausgleich: Korrektur nach Abschaffung des sog. Rentnerprivilegs

    Sie wird, auch in Ansehung ihrer Erwerbsbiografie sowie ihrer Morbus Crohn - Erkrankung, in Zukunft nicht in einem solchen Maße eigene Rentenanwartschaften aufbauen können, dass sie des übertragenen Anrechts nicht bedarf, zumal sie auch mit Ausnahme des hälftigen Hausanwesen über kein Vermögen verfügt (siehe auch Senat, Beschl. v. 29. Oktober 2014, 9 UF 24/14, m.w.N.).In Ansehung der wirtschaftlichen, sozialen und persönlichen Verhältnisse beider Ehegatten sowie auch der persönlichen Lebensumstände mit nur mittelbarem wirtschaftlichem Bezug, der Umstände, die zu diesen Lebensverhältnissen geführt haben, sowie der beiderseitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse einschließlich der Möglichkeit zum Aufbau weiterer Versorgungsanwartschaften (vgl. OLG Düsseldorf, aaO; OLG Koblenz, FamRZ 2013, 1661; Brandenburgisches Oberlandesgericht, aaO) ist es nicht gerechtfertigt, von der Durchführung des Versorgungsausgleichs nach den gesetzlichen Vorschriften abzuweichen.
  • OLG Zweibrücken, 16.11.2023 - 2 WF 146/23

    Kostengrundentscheidung in einem beendeten Verfahren zur Untersagung eines

    Dabei kann offen bleiben, ob der Streit um das Bestehen von Unterlassungsansprüchen nach einem verhängten Umgangsverbot nach § 1632 Abs. 2 BGB generell im Rahmen einer sonstigen Familienstreitsache nach § 266 Abs. 1 Nr. 4, 5 FamFG zu führen ist oder ob es sich hierbei um ein Kindschaftsverfahren nach § 111 Nr. 2 FamFG handelt (vgl. hierzu einerseits die sog. "Dorfoma"-Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 12. Februar 2015, 9 UF 24/14, andererseits Dürbeck in: Staudinger (2019), § 1684 Rn. 87 und in Johannsen/Henrich/Althammer, 7. Aufl. 2020, BGB § 1632 Rn. 19).
  • OLG Frankfurt, 02.11.2023 - 6 UF 168/23

    Vorliegen eines ausdrücklichen Willens gegen die Kontaktaufnahme als

    Einzig gegenüber ihrem Kind müssen die Eltern ein solches Verbot auf triftige und sachliche Gründe stützen, je mehr dieses in seiner körperlichen, geistigen und seelischen Entwicklung zu einer eigenständigen Persönlichkeit herangereift ist, weil sie nach § 1626 Abs. 2 BGB verpflichtet sind, die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln zu berücksichtigen (OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.01.2015, 9 UF 24/14 = NJW-RR 2015, 581).
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